Schülerbeförderung

Neu ab SJ 2018/19 ist, dass alle Kinder mit einer tatsächlichen Entfernung Elternhaus/Schule von 2 km berechtigt sind, mit dem Bus zur Schule zu fahren. Die Eltern werden von der Gemeinde angeschrieben und nach Entrichtung eines Eigenanteils von 85,00 € für das 1. Kind kann dann der Fahrausweis durch das Sekretariat ausgegeben werden. Für ein nächstes Geschwisterkind werden 24,00 € fällig. Jedes weitere Kind ist von den Kosten befreit.

Bei Verlust der Karte bitte per E-Mail Kontakt aufnehmen mit: Frau Brigitte.Harders@deutschebahn.com.

Die Fahrkarten sollten in einer durchsichtigen Hülle verwahrt werden. Diese muss offen bleiben, um ggf. die Kontrolle der Echtheit durchführen zu können.

Mitnahmepflicht

Busunternehmen und Busfahrer sind verpflichtet Grundschüler, auch bei vergessenen Fahrkarten, mitzunehmen.

Ein Grundschüler, der seine Fahrkarte vergessen hat, darf also trotzdem Bus fahren.